KfW-Zuschüsse


©KfW-Bildarchiv
Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Zudem erhöht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Millionen EUR. Bislang standen 50 Millionen EUR für die Einbruchschutzförderung bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage für den Einbruchschutz.


Das BMI und die KfW hatten im März des Vorjahres im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes den Mindestinvestitionsbetrag abgesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden gestärkt durch die Produktverbesserungen rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert. Zudem können ab jetzt wieder Anträge für barrierereduzierende Maßnahmen gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen EUR für 2018 zur Verfügung. Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Davon profitiert jeder: Die Zuschüsse ermöglichen z.B. älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglichen die Zuschüsse den Schutz vor Wohnungseinbruch. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

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